Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERTRAULICHKEIT

1. Vertraulichkeit: Während der Laufzeit dieses Vertrages und danach auf unbegrenzte Zeit darf keine Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei an Dritte weitergeben. „Vertrauliche Informationen“ für die Zwecke dieser Vereinbarung umfassen proprietäre und vertrauliche Informationen jeder Partei, wie unter anderem Kundenlisten, Geschäftspläne, Marketingpläne, Finanzinformationen, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Modelle, Software, Quellcodes und Objektcodes. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die der Kunde öffentlich zugänglich macht, oder Informationen, die nicht durch eine Handlung der Iten Informatik AG oder des Kunden öffentlich zugänglich werden oder die eine Partei rechtmässig von einer dritten Partei erhält.

ABWERBUNG

2. Der Kunde und Iten Informatik AG vereinbaren, dass sie sich nicht um eine Anstellung bemühen und dass sie weder direkt noch indirekt Mitarbeiter oder Auftragnehmer des jeweils anderen einstellen oder anderweitig beschäftigen werden, weder direkt noch indirekt während des Zeitraums, in dem Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, noch in den 24 Monaten unmittelbar nach Beendigung dieser Vereinbarung.

LIEFERBEDINGUNGEN HARD- & SOFTWARE

3. Lieferbedingungen: Käufe im Onlineshop oder im Austausch mit Mitarbeitern erfolgen nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtensteins. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.  Bei Lieferstörungen aufgrund äusserer Einflüsse ist Iten Informatik AG berechtigt, Auftragsbestätigungen ohne Kostenfolge zu widerrufen.

4. Bei Lieferung von Hardware gilt das 30-tägige Rückgaberecht. Für die volle Preisrückerstattung muss das Produkt jedoch ungeöffnet und ungebraucht sein. Bei gebrauchten bzw. geöffneten Materialien behält sich Iten Informatik AG das Recht vor, nicht den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten. Beispiele dafür sind Verbrauchsmaterialien. Aktivierte Softwareschlüssel/Lizenzen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

HAFTUNG

5. Höhere Gewalt: Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen, soweit diese Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen eines Staatsfeindes, Pandemien, Brände, Überschwemmungen, Kriege, zivile Unruhen, Sabotage, Unfälle, Aufstände, Terrorismus, Blockaden, Embargos, Stürme, Explosionen, Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob die Forderungen der Angestellten vernünftig sind und in der Macht der Partei liegen, sie zu erfüllen), Handlungen von Regierungsorganen, Versagen oder Verzögerung von Dritten oder Regierungsorganen, von denen Genehmigungen Ermächtigungen, Lizenzen, Konzessionen oder Erlaubnisse eingeholt werden müssen, oder die Unfähigkeit, Arbeit zu erhalten, Materialien, Ausrüstung oder Transport oder Krankheit des technischen Personals von Iten Informatik AG (hier zusammenfassend als „Höhere Gewalt“ bezeichnet).  Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Dauer und die Folgen von Leistungsausfällen oder -verzögerungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.

6. Im Falle höherer Gewalt ist Iten Informatik AG nicht verpflichtet, Techniker zu Zeiten oder an Orten arbeiten zu lassen, an denen ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sein könnte, und wird in jedem Fall nicht verlangen, dass Techniker vor Ort erscheinen.

7. Wenn die Arbeitsweise des Kunden sich aufgrund höherer Gewalt wesentlich verändert, wird Iten Informatik AG die Notwendigkeit einer Änderung der IT-Dienstleistungen für den Kunden und die damit verbundene Änderung der Gebühren für verwaltete Dienstleistungen prüfen.

8. Für Managed Service Infrastructure-, Managed Services-, Support- und Wartungsverträge richten sich Voraussetzungen, Umfang und Grenzen der Haftung nach dem jeweiligen individuellen Vertrag sowie nach allfälligen individualvertraglichen Vereinbarungen. Soweit keine speziellere Regelung besteht, haftet Iten Informatik AG nur für direkt verursachte Schäden, die auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Nutzungsausfall, Datenverlust, Kosten für Ersatzgeräte sowie sonstige mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Wird von einer Partei eine Inkassomassnahme eingeleitet oder muss sich Iten Informatik AG gegen eine Handlung des Kunden verteidigen, hat Iten Informatik AG Anspruch auf Ersatz der angemessenen Anwaltskosten und Auslagen durch den Kunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.

9. Implizierte Garantien werden von Iten Informatik AG ausdrücklich ausgeschlossen.  Ein Auftragnehmer von Iten Informatik AG ist ein Techniker oder Auftragnehmer, der im Namen von Iten Informatik AG arbeitet, von Iten Informatik AG bezahlt wird, um Zeiteinträge und Gebühren für seine Arbeit zu erfassen.  Iten Informatik AG ist nicht verantwortlich für die Handlungen anderer Techniker, Auftragnehmer oder Berater, die Dienstleistungen für den Kunden erbringen, die nicht unter seiner Kontrolle und Leitung stehen.  Wenn der Kunde Geräte von Iten Informatik AG kauft, ist er sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass er sich bezüglich aller Abhilfen und Garantien an den Hersteller wendet, und stimmt zu, dass Iten Informatik AG nicht für das Funktionieren der Geräte verantwortlich ist und keine ausdrücklichen oder impliziten Garantien gegeben hat.  Iten Informatik AG ist nicht haftbar für Ansprüche oder Forderungen Dritter gegen den Kunden aufgrund von Fehlern oder Auslassungen, die im Rahmen dieses Vertrages gemacht werden. Fernzugriff auf Computer und/oder Netzwerke.  Falls oder wenn der Client zu Heim- oder alternativen Netzwerken wechselt, bemüht sich Iten Informatik AG nach besten Kräften um Verbindungen und Wartungsfähigkeit.  Es kann jedoch sein, dass Heim- oder alternative Netzwerke nicht über eine angemessene Internet-Konnektivität und Ausrüstung verfügen, um effektiv arbeiten zu können. Iten Informatik AG ist nicht verantwortlich für Unzulänglichkeiten in diesen Heim- oder alternativen Netzwerken oder für die Sicherung dieser Verbindungen. Die Ausrüstung zu Hause wird nicht so sicher sein und verfügt möglicherweise nicht über die Software- und Sicherheitsfunktionen von Iten Informatik AG. Iten Informatik AG ist nicht für die Sicherheit des Heimnetzwerks oder alternativer Netzwerke verantwortlich.  Die Arbeit in einem Heim- oder alternativen Netzwerk liegt, sofern nicht anders angegeben, ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung, und Iten Informatik AG kann für die Arbeit in Heim- oder alternativen Netzwerken den dann geltenden Stundensatz in Rechnung stellen.  Iten Informatik AG wird bei Bedarf zusätzliche Software, die zu Hause oder in alternativen Netzwerken installiert wird, in Rechnung stellen. Vorbehalten bleiben ausdrücklich im Hauptvertrag oder Addendum eingeschlossene Leistungen für Heim- oder Alternativnetzwerke.

SOFTWARE

10. Der Kunde darf die von Iten Informatik AG  installierten oder erstellten Computersoftwareprogramme oder Teile davon nicht modifizieren, davon abgeleitete Versionen erstellen oder andere Software in die Computersoftwareprogramme oder Teile davon integrieren, mit Ausnahme des Ermöglichens des Beginns automatischer Updates oder der Bestätigung der Installation eines automatisch geplanten Updates oder vollständig unterstützter Software, für die der Kunde technischen Support erworben und eine solche Installation mit Iten Informatik AG geplant hat. Die Programme müssen von einem Iten Informatik AG-Techniker oder dem technischen Support von Iten Informatik AG mit Unterstützung eines Technikers installiert werden. Iten Informatik AG ist nicht verantwortlich für die Wartung oder für die Reparatur von Fehlern oder Fehlfunktionen, die durch eine Installation, Änderung oder Erweiterung der Programme durch den Kunden oder durch eine andere Person als Iten Informatik AG verursacht werden, es sei denn, Iten Informatik AG hat zugestimmt.  Korrekturen von nicht autorisierten Modifikationen müssen in Höhe des aktuell geltenden Stundenansatzes pro Stunde erfolgen und können Gründe für eine sofortige Kündigung dieses Dienstleistungsrahmenvertrages darstellen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, anderen, einschliesslich seiner Auftraggeber, leitenden Angestellten und Mitarbeiter, die Installation von Hardware, die Arbeit an den technischen Aspekten der Betriebssysteme auf den Servern und PCs zu untersagen sowie niemandem Domänenadministrator-Zugangsrechte zu gewähren. Lediglich Iten Informatik AG wird administrative oder technische Veränderungen auf den Servern vornehmen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

11. Nichtzahlung: Geht die Zahlung nicht bis zum Ersten des Monats für diesen Dienstleistungsmonat ein, behält sich Iten Informatik AG das Recht vor, die Erbringung von Vor-Ort- und Ferndienstleistungen bis zur Zahlung der monatlichen Gebühr aufzuschieben, sofern Iten Informatik AG die verspätete Zahlung mit einer Frist von fünf (5) Werktagen ankündigt.

12.Zahlungsbedingungen: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen nach 15 Tagen fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde im Verzug. Ab der 2. Mahnung wird ein Aufschlag von CHF20 fällig und ab der 3. Mahnung CHF50.

13. Preise der Produkte sowie angebotene Dienstleistungen verstehen sich, sofern nichts anderes vermerkt, um reine Nettopreise in Schweizer Franken exkl. Abgaben und Steuern, welche vom Kunden zusätzlich zu entrichten sind. Iten Informatik AG behält sich das Recht vor bei Artikel, die in Fremdwährungen bezogen werden, im Zeitpunkt der Rechnungsstellung den Preis entsprechend anzupassen. Produkt und/oder Preisänderungen sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.

14. Iten Informatik AG steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungen oder bezogenen Services zu verweigern. Alle daraus entstehenden Folgen, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

15. Dieser Vertrag ist durch Iten Informatik AG  voll übertragbar.  Unmittelbar nach der Abtretung werden Name, Adresse und Kontaktinformationen des Abtretungsempfängers der anderen Partei mitgeteilt. Diese Vereinbarung ist gegenüber allen zulässigen Abtretungsempfängern und Rechtsnachfolgern voll bindend und durchsetzbar.

RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

16. Der Kunde ist verpflichtet, Iten Informatik AG die notwendigen Informationen, Daten und Zugriffsrechte zur Verfügung zu stellen, damit Iten Informatik AG die Leistung vertragsgemäss erbringen kann.

17. Der Kunde ist auch für die Sicherheit seiner Daten verantwortlich und muss Iten Informatik AG über alle Fehler und Probleme informieren. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann dies zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

Hier sind die wichtigsten Punkte im Einzelnen:

  • Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten wie Passwörter sorgfältig aufzubewahren
  • Der Kunde stellt Iten Informatik AG auf seine Kosten ein System bereit, damit Iten Informatik AG die Leistungen wie vereinbart erfüllen kann.
  • Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten grundsätzlich selbst verantwortlich.
  • Der Kunde meldet Iten Informatik AG Fehler mit entsprechender Erklärung
  • Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, trägt er die dadurch direkt oder indirekt entstehenden zusätzlichen Kosten der Leistungserbringung.

 

VERTRAGSABBRUCH / KÜNDIGUNG

 Für Managed Service Infrastructure-, Managed Services-, Support- und Wartungsverträge richten sich Kündigung, Vertragsdauer und Vertragsbeendigung nach dem jeweiligen individuellen Vertrag sowie nach allfälligen individualvertraglichen Vereinbarungen. Die nachstehenden Bestimmungen gelten insoweit nur ergänzend, soweit keine speziellere vertragliche Regelung besteht.

 

ABRUCH DURCH DEN KUNDEN

18. Soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, kann der Kunde Verträge nach Ablauf der ersten  Vertragslaufzeit von 12 Monaten schriftlich kündigen. Die vertraglich geschuldeten Vergütungen bleiben bis zum Wirksamwerden der Kündigung zahlbar. Im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung sind zudem alle bis dahin fälligen und erbrachten Leistungen sowie allfällige offene Forderungen zu begleichen. Ein Betrag darf nur dann zurückbehalten werden, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht und Iten Informatik AG innert angemessener Frist (mindestens 10 Tage) schriftlich über den beanstandeten Mangel informiert wurde. Iten Informatik AG ist eine angemessene Gelegenheit zur Behebung einzuräumen.

 

KÜNDIGUNG SEITENS Iten Informatik AG

a. Nach einer Verzugsmitteilung an den Kunden und falls die Nichterfüllung nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von Iten Informatik AG bereinigt wird, oder bei Nichtzahlung von Dienstleistungen oder Produkten durch den Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Das Versäumnis von Iten Informatik AG, die Zahlung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu verlangen, darf nicht als Verzicht auf das Recht ausgelegt werden, dies zu verweigern. Iten Informatik AG haftet nicht für entstandenen Schaden.

b. Jede der folgenden Gründe, die während eines Zeitraums von sechzig (60) Tagen nicht behoben sind: Wenn der Kunde Schutz nach dem Bundeskonkursgesetz beantragt oder ein Konkursantrag oder Antrag auf Konkursverwaltung von einer dritten Partei gegen den Kunden gestellt wird.

c. Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden nach schriftlicher Benachrichtigung durch Iten Informatik AG über die Nichteinhaltung und Nichtbehebung des Problems bzw. Nichtanerkennung des Problems und Verpflichtung, in Zukunft Korrekturmassnahmen zu ergreifen.

d. Sicherungskopien im Falle eines Versäumnisses oder einer vorzeitigen Beendigung oder für den Fall, dass die Parteien am Ende der Laufzeit dieses Abkommens nicht verlängern:Der Kunde ist verantwortlich für die Übertragung von Backups auf ein System, das vom Kunden oder anderen in seinem Namen verwaltet wird, sowie für die Zahlung aller Kosten für die Übertragung und/oder Einrichtung von Backups ausserhalb des von Iten Informatik AG verwalteten Systems.  Wenn der Kunde keine Übertragung von Backups vorsieht, werden diese innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung oder In-Verzug-Setzung beendet. Der Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung für seine Backups, und Iten Informatik AG ist nicht dafür verantwortlich, Backups aufzubewahren. Für den Fall, dass der Kunde vor Ablauf der 30 Tage seine eigenen Backups auf eigenen Servern platziert oder eigene Cloud-Backups bezieht, muss er Iten Informatik AG benachrichtigen, damit seine Backups beendet werden können. 

e. Wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt oder kündigt, muss er Iten Informatik AG-Technikern Zugang zu seinen Geräten gewähren, damit sie Anti-Virus-Lizenzen und Überwachungswerkzeuge entfernen können. Wenn der Kunde dem Zugang nicht zustimmt, muss er weiterhin 50% des monatlichen Managed Services-Preises zahlen, bis der Zugang gewährt und die Lizenzen und Tools entfernt sind.

f. Die Spam-Filterung wird bei Ausfall oder Kündigung des Vertrags beendet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle MX-Einträge von seinem Spamfiltersystem zu entfernen und E-Mails auf seinen Server umzuleiten. Wenn der Kunde dies nicht tut, muss er Iten Informatik AG Zugang zu seinen Netzwerkinformationen und Geräten gewähren, damit Iten Informatik AG dies tun kann.

g. Wenn der Kunde eine Spam-Filterung kündigt und die empfohlenen Schritte durch die Anweisung des technischen Personals von Iten Informatik AG für den Rückbau nicht unternimmt, werden E-Mails zurückgeschickt. Der Kunde hat kein Recht auf Entschädigung von Iten Informatik AG, wenn er diese Schritte nicht unternimmt.

h. Im Falle einer Kündigung durch eine der Parteien ist der Kunde für den vollen Betrag aller Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen und bestellte Produkte verantwortlich.

i. Wenn eine der Parteien die Beziehung zwischen Iten Informatik AG und dem Kunden beendet oder wenn der Kunde in Verzug gerät, vereinbaren die Parteien, kooperativ zusammenzuarbeiten, um die Daten und Netzwerkinformationen des Kunden auf Anweisung des Kunden an einen anderen Dienstanbieter oder an den Kunden zu übertragen. Der Kunde zahlt die Übertragungskosten, die auch die Stundensätze der Techniker für die Durchführung der Übertragung und alle vom Iten Informatik AG verwalteten Dienstleistungen mit Kundendaten umfassen.  Der Kunde muss einen Anbieter benennen, der seine E-Mail, Backups und alle anderen von Iten Informatik AG bereitgestellten Dienste handhabt.  Der Kunde muss innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung oder Nichterfüllung oder innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung dieses SLA ein Konto für die Übertragung der Backups und aller anderen Dienste einrichten.  Iten Informatik AG übernimmt keine Verantwortung für Backups, E-Mail oder andere Dienste, die länger als 30 Tage nach der Kündigung oder Nichterfüllung dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.

j. Im Falle einer Beendigung der Dienstleistungen aus irgendeinem Grund durch eine der Parteien wird Iten Informatik AG auf schriftliche Anfrage des Kunden bis zu 90 Tage den Support leisten, um dem Kunden einen Übergang zu ermöglichen, vorausgesetzt, der Kunde zahlt alle dann fälligen Beträge und bezahlt die Gebühr für die zusätzlichen 90 Tage im Voraus.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSTAND

19. Streitbeilegung: Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst einvernehmlich beizulegen. Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens hat die betroffene Partei der anderen Partei die Streitigkeit schriftlich anzuzeigen und ihr Gelegenheit zu geben, innert 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung eine gütliche Einigung herbeizuführen. Kann innert dieser Frist keine Einigung erzielt werden, steht den Parteien der Rechtsweg gemäss den vertraglich vereinbarten Gerichtsstandsbestimmungen offen.

20. Dieser Vertrag und alle Änderungen sowie seine Gültigkeit, Konstruktion und Erfüllung unterliegen dem schweizerischen Recht. Die ausschliessliche Gerichtsbarkeit und der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterstehen der Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Zug, und die Parteien stimmen dieser Gerichtsbarkeit und diesem Gerichtsstand zu

ANWENDUNGSBEREICH

21. Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit und ersetzen alle vorherigen Versionen. Iten Informatik AG kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen unter schriftlicher Ankündigung bzw. Information per E-Mail den Inhalt dieser AGB ändern. Wird der Geltung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der neuen AGB in schriftlicher Form widersprochen, gelten die AGB als akzeptiert.

22. Diese Vereinbarung begründet keine Rechte gegenüber Dritten.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 Unterägeri, 01.05.2026

 

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